Liebe Kollegin, lieber Kollege,
times, they are changing.... Ja, ein Zitat*. Dennoch seit jeher und immer noch gültig.
So haben wir uns entschieden, den nächsten Schritt in der Kommunikation zu gehen. Seit ein paar Wochen nun steht dir die BR APP zur Verfügung. Die bisher sehr positive Resonanz hat gezeigt, dass es wohl der richtige Zeitpunkt für die Weiterentwicklung war.
Wir hoffen auf dein Verständnis dafür, dass wir nicht gleichzeitig und auf gleichem Niveau die BR APP und die Homepage betreuen können. So werden wir die Homepage mit Anfang 2025 stilllegen.
Gleichzeitig bitten wir auch um dein Verständnis und hoffen auf deine Bereitschaft, Informationen zu allen Belangen (Rechtliches, Kollektivvertragliches, Terminliches,....) via BR APP abzurufen.
Bis bald!
Dein Betriebsrat
*die Älteren unter uns wissen, wer das gesungen hat: Bob Dylan, der Literaturnobelpreisträger
WAS KANN DER KOLLEKTIVVERTRAG?
Und warum wäre es ohne diese "Institution" deutlich schlechter in der heimischen Arbeitswelt? Für JEDEN von uns? Lest euch das mal durch.
Was leistet der Kollektivvertrag für dich?
Das regeln die Kollektivverträge |
Das ist in Gesetzen geregelt |
Mindestlöhne und -gehälter, Lehrlingsentschädigungen |
Es gibt keine gesetzliche Regelung. |
jährliche Erhöhungen der Löhne und Gehälter |
Keine gesetzliche Regelung |
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld |
Keine gesetzliche Regelung |
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Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten |
Keine gesetzliche Regelung |
Zulagen für bestimmte Tätigkeiten |
Keine gesetzliche Regelung |
Normalarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche |
40 Stunden für alle |
Überstundenzuschlag in der Höhe von 50 % und höher je nach Zeitpunkt der Arbeitsleistung (z. B. 100 % Zuschlag für Sonntage und Nachtarbeit) |
für alle Überstunden 50 % Zuschlag |
Höherer Grundstundenlohn für die Berechnung von Überstundenentgelt |
Keine gesetzliche Regelung |
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an Sonntagen |
Keine gesetzliche Regelung |
Mehr Urlaub für Menschen mit Behinderung |
Keine gesetzliche Regelung |
arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember |
Keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich um normale Arbeitstage. |
Anrechnung von Karenzurlauben bei der Abfertigung |
Keine gesetzliche Regelung |
Teils volle Anrechnung des Karenzurlaubes für Vorrückung, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß |
Anrechnung von maximal 10 Monaten der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für Entgeltfortzahlung, Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß |
Freizeitanspruch in bestimmtem zeitlichem Ausmaß für gewisse Ereignisse (Umzug, Hochzeit bzw. Eintragung einer Partnerschaft, Todesfall, Geburt, Behördenwege etc.) |
Nur die unbedingt notwendige Zeit. |
Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder |
Nur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung. |